{"id":2592,"date":"2019-01-04T23:17:02","date_gmt":"2019-01-04T22:17:02","guid":{"rendered":"https:\/\/skydiveswitzerland.com\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/"},"modified":"2022-08-27T11:22:55","modified_gmt":"2022-08-27T09:22:55","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/skydiveswitzerland.com\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Vertragsabschluss<\/strong><br><br>Mit der m\u00fcndlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei der Skydive Switzerland GmbH und Scenic Air AG (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen get\u00e4tigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Vertragsgegenstand<\/strong><br><br>Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gew\u00fcnschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und\/oder der Auftragsbest\u00e4tigung zu erbringen. Leistungserweiterungen k\u00f6nnen nach Absprache mit der Veranstalterin ber\u00fccksichtigt werden. Allf\u00e4llige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Lieferbedingungen<\/strong><br><br>Alle Aktivit\u00e4ten, die von Skydive Switzerland GmbH und der Scenic Air AG angeboten werden, in Prospekt, Werbematerial, Webseite oder andere Medien ausgeschrieben werden unterliegen den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Vor dem Kauf eines Produktes sollten Sie sicherstellen, dass Sie unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen und verstanden haben und best\u00e4tigen alle anderen geltenden Bedingungen mit der Buchung oder Kaufs der Aktivit\u00e4t. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Preise<\/strong><br><br>Die jeweils g\u00fcltigen Preise der angebotenen Veranstaltungen k\u00f6nnen den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Die Preise im Prospekt sowie der Webseite verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen\u00a0 Mehrwertsteuer. Preis\u00e4nderungen bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten. Die Preise beinhalten keinen Transport zwischen ihrem Wohnort und Interlaken sowie zur\u00fcck und keine Leistungen pers\u00f6nlicher Natur (z.B. Telefonate, Getr\u00e4nke, Trinkgelder, Mahlzeiten und dergleichen) soweit nicht ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Zahlungsbedingungen<\/strong><br><br>Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivit\u00e4t vollst\u00e4ndig zu bezahlen.\u00a0Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gem\u00e4ss Ziffer 6 nachfolgend dem Kunden in Rechnung gestellt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Annullierung oder Vertrags\u00e4nderung durch den Kunden<\/strong><br><br>Annullierungen von Vertr\u00e4gen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach R\u00fccksprache mit der Veranstalterin und deren Einverst\u00e4ndnis g\u00fcltig. Dabei sind s\u00e4mtliche bereits erhaltenen Dokumente (Best\u00e4tigungen, Billette, Tickets, Gutscheine etc.) beizulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer <strong>Komplettannullierung<\/strong> werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>0% &#8211; Stornierung mit mehr als 48 Stunden im Voraus<\/li><li>50% &#8211; Stornierung 24 Stunden im Voraus<\/li><li>100%&nbsp; &#8211; Stornierung weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>7. Annullierung oder Vertrags\u00e4nderungen durch die Veranstalterin<\/strong><br><br>F\u00fcr verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin beh\u00e4lt sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ist die Vertragserf\u00fcllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht m\u00f6glich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zur\u00fcckerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserf\u00fcllung gef\u00e4hrdet oder verunm\u00f6glicht wird. In diesem Falle gelten bez\u00fcglich Annullierungskosten die Bestimmungen gem\u00e4ss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge h\u00f6herer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, beh\u00f6rdlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverh\u00e4ltnissen nicht durchgef\u00fchrt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgeb\u00fchr, zur\u00fcckerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivit\u00e4tsleiter sind endg\u00fcltig. Veranstaltungs\u00e4nderungen bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer<\/strong><br><br>F\u00fcr viele Aktivit\u00e4ten\/Touren brauchen Sie keine Erfahrung oder Vorkenntnisse. Gute Gesundheit und eine positive Einstellung werden f\u00fcr die Teilnahme vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter \u00fcber allf\u00e4llige gesundheitliche Probleme aufzukl\u00e4ren. Teilnehmer d\u00fcrfen unter keinen Umst\u00e4nden unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Ferner k\u00f6nnen bestimmte medizinische oder physikalische Bedingungen (einschliesslich Schwangerschaft) die Teilnahme an einigen Aktivit\u00e4ten ausschliessen. Um Entt\u00e4uschungen zu vermeiden, sollten Sie vor der Buchung alle Bedenken in dieser Hinsicht bei der Veranstalterin abkl\u00e4ren lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erf\u00fcllen und den Weisungen des Veranstalters, der Instruktoren, Tandemmaster, Piloten und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bitte beachten Sie, dass bei Tandemspr\u00fcnge aus dem Flugzeug das max. Gewicht bei 105kg liegt und bei Spr\u00fcngen aus dem Helikopter liegt das max. Gewicht bei 95kg (210lbs) und die K\u00f6rpergr\u00f6sse bis max. 183cm (6ft) sein d\u00fcrfen. Bei Nichterf\u00fcllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivit\u00e4t ausschlie\u00dfen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung der gebuchten Aktivit\u00e4t (Tandemsprungs) und des Video-\/Fotopackages. Verweigert der Tandempassagier seinen Sprung vor oder w\u00e4hrend des Fluges zur Absprungh\u00f6he, erh\u00e4lt er ebenso keine R\u00fcckerstattung des Tandemsprungs und des Video-\/Fotopackages.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Enthaftungserkl\u00e4rung und Versicherung<\/strong><br><br>Skydive Switzerland GmbH und Scenic Air AG verlangt die Unterzeichnung einer Verzichtserkl\u00e4rung als Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme einer Aktivit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Dokument soll ein rechtsverbindlicher Vertrag sein, dass der K\u00e4ufer bei bestimmten Ereignissen, einschliesslich Verluste, Verletzungen, Sch\u00e4den oder Tod, die Skydive Switzerland GmbH und die Scenic Air AG, ihre Angestellten, Instruktoren, die jeweilige Gesch\u00e4ftsleitung, Aktion\u00e4re, Gesellschafter, Organe oder die Nachkommen&nbsp; nicht haftbar machen kann. Das Dokument fordert zudem die Angabe von bestimmten medizinischen Bedingungen, um die Eignung einer Teilnahme f\u00fcr bestimmte T\u00e4tigkeiten zu bestimmen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist f\u00fcr einen gen\u00fcgenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunf\u00e4lle) selbst verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Beanstandungen<\/strong><br><br>Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivit\u00e4tsleiter bzw. Leistungstr\u00e4ger schriftlich bekannt zu geben und best\u00e4tigen zu lassen. Der Aktivit\u00e4tsleiter bzw. Leistungstr\u00e4ger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Anspr\u00fcchen berechtigt, weshalb einer solchen Best\u00e4tigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivit\u00e4tsleiter bzw. Leistungstr\u00e4ger wird bem\u00fcht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der M\u00f6glichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungen\u00fcgende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen, m\u00fcssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivit\u00e4t bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Best\u00e4tigung des Aktivit\u00e4tsleiters bzw. Leistungstr\u00e4gers und allf\u00e4llige Beweismittel beizulegen. Bei versp\u00e4teter oder unterlassener Beanstandung w\u00e4hrend der Aktivit\u00e4t oder versp\u00e4teter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Haftung<\/strong><br><br>Schadenersatzanspr\u00fcche gegen die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen \/ Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. \u00dcbertr\u00e4gt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausf\u00fchrung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin f\u00fcr dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivit\u00e4tsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), h\u00f6herer Gewalt, Naturereignissen, beh\u00f6rdlichen Anordnungen usw. oder aufgrund versp\u00e4teter Heimkehr entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivit\u00e4tsleiters usw. nicht, entf\u00e4llt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial (Online und Print)<\/strong><br><br>Hiermit erkl\u00e4re ich mich einverstanden, dass die Veranstalterin, Bildmaterial (Videos\/Kurzfilme\/Spots\/Fotos) von mir aufnehmen und verwenden darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies bedeutet ich bin damit einverstanden, dass die Veranstalterin das aufgenommene Bildmaterial in ihrer gesamten Kommunikation und insbesondere f\u00fcr Marketing- und Ausbildungszwecke verwenden und auf ihren Plattformen (insbesondere Social Media Kan\u00e4le, insb. Instagram, Youtube, Facebook, Twitter, Google+; Webseiten, skydivewitzerland.ch und scenicair.ch; in Print- und Digitalmedien; als Live-Stream) (auch mehrfach) unentgeltlich ver\u00f6ffentlichen darf.&nbsp;Dieses Einverst\u00e4ndnis gilt zeitlich unbeschr\u00e4nkt, kann jedoch jederzeit \u2013 mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft \u2013 schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt\/im entsprechenden Kanal eingestellt. Sofern die Aufnahmen im Internet verf\u00fcgbar sind, werden sie entfernt, soweit diese Entfernung durch die Skydive Switzerland GmbH\/Scenic Air AG umgesetzt werden kann. Die Urheberrechte am entstehenden Bildmaterial geh\u00f6ren der Veranstalterin (insb. kein Recht auf Entgelt). Sie garantiert mir einen verantwortungs- und respektvollen Umgang.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.<\/strong>\u00a0<strong>Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><br><br>Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Anspr\u00fcche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und\/oder unvollst\u00e4ndig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und\/oder unvollst\u00e4ndigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und\/oder unvollst\u00e4ndigen Bestimmung am n\u00e4chsten kommende, rechtsg\u00fcltige Regelung. Die Unwirksamkeit und\/oder Unvollst\u00e4ndigkeit einer Bestimmung l\u00e4sst die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unber\u00fchrt.<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN 1. Vertragsabschluss Mit der m\u00fcndlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei der Skydive Switzerland GmbH und Scenic Air AG (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen get\u00e4tigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. 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